Wurden im Valentinspark Rodungsmaßnahmen vorgenommen, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht zulässig sind? Unser Stadtrat Jürgen Radtke ha(c)kt nach.
Die zuständigen Stadtwerke haben wie folgt geantwortet:
Die Arbeiten wurden auf Antrag der Eigentümergemeinschaft der dortigen Reihenhaussiedlung bereits Ende Februar durchgeführt, im März wurde nur noch der Mulch aufgetragen. Für den gefällten Baum wurde bereits eine Ersatzpflanzung vorgenommen.