Aufgabe für die Menschen und Pflicht für die Kommune
Erst seit 2002 ist der Tierschutz im Deutschen Grundgesetz verankert. Am 31. Juli 2002 wurde die Grundgesetzänderung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, in dem es in Artikel 20a heißt: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung“.
Tierschutz beginnt tatsächlich beim Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen für die Tiere. Auch wir in Unterschleißheim können uns dafür einsetzen. Denken wir zurück an das Volksbegehren zur Artenvielfalt Anfang 2019. Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ war das erfolgreichste der bayerischen Geschichte. Auch die Beteiligung der BürgerInnen in Unterschleißheim war damals überwältigend.
Wir müssen uns darüber hinaus für den Erhalt von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten einsetzen, z.B. für einen Moos-Haide-Park, der nicht nur für uns Menschen ein wertvolles Naherholungsgebiet werden könnte, sondern auch ein wichtiger Lebensraum für Flora und Fauna. Tierschutz und Naturschutz hängen unmittelbar zusammen. Das eine ist ohne das andere nicht denkbar.
In § 1 TierSchG lesen wir: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“.
Wir Unterschleißheimer erfahren von Missständen in der Tierhaltung meist nur aus den Medien. Lebensverachtende Massentierhaltung, quälende Tiertransporte, illegaler Welpenhandel, verbotene Tierversuche – das alles geschieht außerhalb der Landkreisgrenzen. Für Bündnis 90/Die Grünen ist Tierschutz ein Grundsatzthema. Wir kämpfen um bessere Bedingungen in der Tierhaltung und protestieren gegen die Misshandlung der wehrlosen Tiere.
Geschöpfe, die uns allen besonders am Herzen liegen, sind unsere Haustiere. Es sind unsere Hunde und Katzen, die zu vertrauten Lebensgefährten und lieben Freunden geworden sind. Auch diese Tiere geraten manchmal in Not, gehen verloren und bereiten damit ihren Besitzern großen Kummer.
Unterschleißheim als Kommune ist gesetzlich verpflichtet, sich um Fundtiere zu kümmern, bzw. ein Fundtierabkommen mit einer geeigneten Einrichtung abzuschließen. Der Stadtrat hat Ende vergangenen Jahres einstimmig beschlossen, die angebotene Fundtiervereinbarung mit dem Tierschutzverein Freising (gegen Zahlung einer Fundtierpauschale) anzunehmen. Die Tierauffangstation im Agnes-Haus in Unterschleißheim entspricht in keiner Weise den gesetzlichen Vorgaben und an einen Neubau ist in der momentanen Situation nicht zu denken.
Der Tierschutzverein Freising verpflichtet sich zur Entgegennahme, Verwahrung und tierärztlichen Erstversorgung von Fundtieren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Eine artgerechte Unterbringung und professionelle Pflege ist im nur 8 km entfernten, neu erbauten Tierheim in Mintraching in jeder Hinsicht rund um die Uhr gewährleistet
Der 1. Vorsitzende Herr Popp und sein Team werden in Mintraching einen „Tag der offenen Tür“ organisieren sobald das nach den coronabedingten Schließungen und Kontaktbeschränkungen wieder möglich ist. Im Vorfeld können Sie sich über die stets aktuelle und perfekt geführte Homepage informieren: www.tierschutzverein-freising.de
Wer sich für ein in der Homepage zur Vermittlung angebotenes Tier interessiert, kann auch während der Pandemie über einen vereinbarten Einzeltermin das Tierheim besuchen.
Weitere Infos: Tel. 08165 / 9993760 (08:30-16:45 Uhr) oder per
Email: tierheim [at] tierschutzverein-freising [dot] de
Praktizierter Tierschutz ist für mich eine Möglichkeit, nicht nur meinen großen Respekt vor der Natur, sondern eine tiefe Demut vor der Schöpfung auszudrücken.
Lissy Meyer
Stadträtin/Sozialreferentin
Bündnis 90/Die Grünen





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