Erörterungstermin zu den Einwendungen

Im Januar haben wir darüber informiert, dass die Technische Universität München (TUM) beim Landratsamt München eine Verlängerung ihrer Erlaubnis zur Einleitung von radioaktivem Abwasser in die Isar beantragt hat. An unserem Infostand auf dem Rathausplatz haben wir daraufhin auch zahlreiche Unterschriften auf einer vorgefertigten Sammeleinwendung sammeln können.

Am Dienstag, 23. und Mittwoch, 24. Juli sollen jetzt die Einwendung jeweils von 9 bis voraussichtlich 18:30 Uhr im Bürgersaal Ismaning in der Erich-Zeitler-Straße 2 besprochen werden. Mit dabei sind auch unsere beiden Landtagsabgeordneten Claudia Köhler und Markus Büchler.

Es ist Recht und Aufgabe der Kommunen, für Natur und Bevölkerung größtmöglichen Schutz zu fordern. Dazu zählt auch die Reinhaltung der Gewässer und Erholungsgebiete. Ich erwarte, dass den Einwendungen ernsthaft und transparent nachgegangen wird und dass vor allem endlich die Prüfung notwendiger Alternativen eingeleitet wird.

Claudia Köhler MdL

Die TUM möchte eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur weiteren Gewässerbenutzung für die Forschungs-Neutronenquelle Heinz-Maier-Leibnitz und die Radiochemie München in Garching erhalten. Alle BürgerInnen konnten Einwendungen abgeben, insgesamt gingen über 1.400 Einwendungen ein.

Der Gemeinderat in Ismaning hat den Antrag auf Verlängerung der Einleitung schwach radioaktiver Abwasser um 30 Jahre bereits einstimmig abgelehnt, Der Gemeinderat in Garching stimmte hingegen zu.

Unsere Isar ist kein Abwasserkanal! Unsere Isar soll sauber und frei von radioaktiven und anderen Abwässern sein. Deshalb sind die beabsichtigten radioaktiven Einleitungen aus der Anlage des Atomreaktors FRM2 kategorisch abzulehnen. Die TUM muss die Abwässer ordnungsgemäß als Atommüll behandeln lassen.

Markus Büchler MdL

Die Erörterung ist offiziell nicht öffentlich. Claudia Köhler und Markus Büchler werden jedoch zu Beginn der Sitzung den Antrag auf Öffentlichkeit stellen und gehen davon aus, dass diesem Antrag – wie in der Vergangenheit üblich – zugestimmt wird. Ansonsten ist jeder teilnahmeberechtigt, der rechtzeitig Einwendungen erhoben hat, Personen, die von dem Vorhaben betroffen sind, und Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG, die rechtzeitig Stellungnahmen abgegeben haben. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Die Vollmacht wird zu den Akten des Landratsamts München genommen. Jeder Teilnehmer hat sich durch einen gültigen Personalausweis bzw. Pass auszuweisen.

Markus Wutzke
Sprecher Bündnis 90/Die Grünen Unterschleißheim

 

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