Die Grünen laden zu einem Treffpunkt Wärmepumpe am 05.02.2025 um 19:30 in das La Solana am Rathausplatz ein. Der Treffpunkt soll die Möglichkeit bieten, Kenntnisse und Erfahrungen von Wärmepumpenbesitzern und -interessierten auszutauschen.
Das ursprüngliche Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde im Jahr 2020 von der Großen Koalition als Teil des „Klimaschutzprogramm 2030“ beschlossen. Es sollte dazu dienen, Regeln für die Energieeffizienz in Gebäuden zu schaffen. Darin enthalten war u.a., dass neue Ölheizungen nach 2026 nicht mehr eingebaut werden dürfen.
Die Ampel-Regierung führte eine Reform des GEG ein, die seit dem 1.1.2024 in Kraft ist.
Eigentümer sollten sich darauf einstellen, dass die Zukunft im Heizungskeller durch einen sparsamen Einsatz von erneuerbaren Energien bestimmt wird. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich.
Auch Friedrich Merz hat sich im Sommer 2024 im Rahmen einer Veranstaltung von Enpal (ein deutsches Energieunternehmen) positiv gegenüber der Wärmepumpe und der Wärmewende geäußert. Er betonte, dass die Wärmepumpe eine faszinierende Technologie sei und ein wichtiger Träger für die Transformation im Wärmebereich. Merz erklärte, die CDU stehe „voll und ganz hinter dieser Wärmewende“ und signalisiert damit, dass die Partei das Ziel der Klimaneutralität im Gebäudesektor unterstützt.
Bündnis 90/Die Grünen sind starke Befürworter des Heizungsgesetzes und haben sich für ambitionierte Regelungen eingesetzt, um den Klimaschutz im Gebäudesektor zu beschleunigen. Sie betonen die Notwendigkeit, schnell von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien umzusteigen, um die Klimaziele zu erreichen und die Abhängigkeit von importierten Energieträgern zu reduzieren. Die Grünen und ihr Spitzenkandidat Robert Habeck unterstützen die aktuellen Vorgaben für den Einbau neuer Heizsysteme und setzen sich für umfangreiche Förderprogramme ein, um Bürger bei der Umstellung zu unterstützen.
Unsere Vermutung: Eine Abschwächung oder Abschaffung des Gesetzes lehnen sie strikt ab und streben eher weitere Verschärfungen an, um den Klimaschutz voranzubringen.
Das ursprüngliche GEG wurde während der Amtszeit der Ampel-Regierung in mehreren Punkten überarbeitet:
Einführung der 65%-Regel für Heizungen: Ab dem 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung gilt zunächst für Neubauten; für Bestandsgebäude tritt sie nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung in Kraft.
Anpassung der Neubau-Standards: Die energetischen Anforderungen für Neubauten wurden verschärft. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Neubauten dem Effizienzhaus-40-Standard entsprechen.
Förderprogramme und finanzielle Unterstützung: Es wurden umfassende Förderprogramme eingeführt, um den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme finanziell zu unterstützen. Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 % der Kosten für eine neue Heizung. Die maximal förderfähigen Kosten liegen beispielsweise bei einem Einfamilienhaus bei 30.000 Euro.
Übergangsfristen und Ausnahmen: Für bestehende Heizungen gibt es Übergangsfristen und Ausnahmen, um Hausbesitzer nicht zu überfordern. Bestehende Heizungen können weiter betrieben und repariert werden. Gehen alte Heizungen nach 2024 irreparabel kaputt, kann kurzfristig wieder ein Öl- oder Gaskessel eingebaut werden, der jedoch binnen drei Jahren auf die 65%-Vorgabe umgerüstet werden muss.
Verknüpfung mit kommunaler Wärmeplanung: Die Umsetzung der 65%-Regelung für Bestandsgebäude ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern haben bis Mitte 2026 Zeit, ihre Wärmepläne vorzulegen; kleinere Kommunen bis Mitte 2028. Erst nach Vorliegen dieser Pläne gelten die neuen Vorgaben auch für Bestandsgebäude.
Jürgen Radtke
Bündnis 90/Die Grünen
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