Streichung §219a

Von Kathrin Ungar, Sprecherin des Ortsverbandes Bündnis 90 / Die Grünen Unterschleißheim

Das war am 24.06.2022 ein ganz besonderer Moment für uns und alle Feminist*innen: Der Bundestag hat der Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch zugestimmt. Damit können wir diese klare grüne Forderung endlich einlösen. Das bedeutet Rechtssicherheit für Ärzt*innen, Selbstbestimmung und Informationsfreiheit für Betroffene.

Es mag absurd klingen, aber bisher war es so: Ungewollt Schwangere konnten online bei Ärzt*innen keine Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen finden. Der Paragraf 219a hat diese “Werbung” untersagt. Und Ärzt*innen – die über jeden anderen medizinischen Eingriff auf ihrer Website informieren dürfen – wurden teilweise strafrechtlich verurteilt, wenn sie es trotzdem taten. Das gehört nun endlich der Vergangenheit an.

Der Paragraf wurde irreführend als “Werbeverbot” für Schwangerschaftsabbrüche bezeichnet. Wir sagen stattdessen: Lasst uns deutlich machen, was mit der Streichung endlich möglich ist. Denn Wissen ist Selbstbestimmung! @ricardalong @die_gruenen 

 

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