Ein Urteil für mehr Klimagerechtigkeit

Jetzt ist amtlich, was viele schon wussten. Das Klimagesetz der Bundesregierung ist in Teilen verfassungswidrig, weil fehlende Emissionsminderungen die Freiheitsrechte der jungen Generation gefährden. So entschied es das Bundesverfassungsgericht am 29.4.2021 und gab damit der Klage von Fridays for Future (FFF) und mehreren Umweltorganisationen statt.

Dass es überhaupt soweit kommen musste, ist einzig und allein der verfehlten Klimapolitik der Bundesregierung anzulasten. Die Emissionsminderungsziele für 2040 sowie die Klimaneutralität in 2050 wurden aufgehoben. Das Ergebnis war ein Gesetz, dass mit den Pariser Klimazielen nicht mal ansatzweise kompatibel ist und die Lasten des ökologischen Umbaus auf die Kläger(innen), die jungen Leute überwälzt.

Doch auch vor Ort kann für den Klimaschutz deutlich mehr getan werden.  Die Teilnahme der Stadt Unterschleißheim am „Wattbewerb“ ist ein erster Schritt, der städtische Ausbau von Photovoltaikanlagen geht noch sehr langsam voran, eine Verpflichtung für effektiven Solarstromausbau gibt es noch nicht.  Bäume werden im Stadtgebiet vielfach gerodet, Ersatzpflanzungen lassen auf sich warten und einen Plan für eine innerstädtische Bepflanzung gibt es nicht.   Die Verkehrswende ist noch gar nicht angegangen, der ADFC Fahrradklimatest hat Unterschleißheim mit 3,5 benotet, also noch deutlich Luft nach oben. Ganz im Gegenteil der Ausbau der Staatsstraße nach Oberschleißheim mit den neuen Kreuzungen für Koryfeum und Business Campus sind autogerecht geplant und riseig ausgebaut, Fußgänger und Radfahrerende haben das Nachsehen.

Wir wussten schon 2019, dass das Klimapaket ein weiter so bedeutete. Wir, das waren die über 1,4 Mio. Menschen in Deutschland, die an diesem Tag auf den Straßen der Republik eine unmissverständliche Botschaft an das Kanzleramt gerichtet hatten: Spielt nicht mit unserer Zukunft! Leider zeigte sich die GroKo beratungsresistent und ging den fossilen Irrweg noch weiter, in dem sie ein neues Kohlekraftwerk ans Netz brachte, den Dannenröder Forst roden, weitere Dörfer am Tagebau Garzweiler plattmachen und ein entsetzliches Klimaverlängerungsgesetz verabschieden ließ.

Die Bundesregierung hat doppelt versagt. Sie gefährdet einerseits die Grundrechte uns junger Menschen und setzt andererseits weiterhin auf die fossile Abhängigkeit der Wirtschaft. Also kein Wunder, dass das BVerfG so urteilte. Denn je später die Klimawende, desto abrupter muss der CO2-Ausstoß sinken. Die damit verbundenen Freiheitseinschränkungen könnten um ein Vielfaches einschneidender sein, als die aktuellen durch die Pandemie.

Doch das vielleicht wichtigste Signal aus Karlsruhe ist, dass wir heute bestimmen, wie die Welt in 10, 20 oder 30 Jahren aussehen könnte. Wer also heute die Entscheidungen fällt, muss sich dieser Verantwortung bewusst werden, denn in der Klimapolitik wirken Entscheidungen meist erst nach der Legislaturperiode. Diesen Umstand zu beachten und weitsichtig zu handeln, das ist die von uns Klimaaktivist*innen geforderte Klimagerechtigkeit. Und wir brauchen sie jetzt, nicht erst 2050.

Deshalb bleiben die Klimabewegung und wir von Fridays for Future Schleißheim weiterhin aktiv. Deshalb planen wir Aktionen, um die dringende Weichenstellung auf den 1,5 Grad Pfad zu erreichen.

Das Gericht fordert die Überarbeitung des Klimagesetzes bis Ende 2022. Mit einer Grün geführten Bundesregierung nach der Wahl, kann das neue Klimagesetz doch noch zum großen Wurf für mehr Klimagerechtigkeit werden.

 

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