Von Jürgen Radtke (stv. Fraktionsvorsitzender und Vorstandsmitglied) und Helmut Göbel (Vorstandsmitglied)

Künftige Fahrradstraße zum Unterschleißheimer See – Foto: Helmut Göbel
Bereits im April 2019 hatte die Grüne Stadtratsfraktion einen Antrag auf Umwidmung des Furtwegs zwischen „Am Weiher“ und Unterschleißheimer See zur Fahrradstraße gestellt. Die Benutzung des Fußwegs ist für Fahrradfahrer*innen schon seit geraumer Zeit nicht mehr zulässig, so dass diese – vor allem Familien mit Kindern und ältere Personen – auf der Straße fahren und dort einen besseren Schutz genießen sollten.
Der Antrag wurde seinerzeit leider abgelehnt.
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung vom April 2020 beinhaltet u.a. neue Regelungen zur Stärkung des Radverkehrs.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer äußerte sich am 15.05.2020 wie folgt:

Künftige Fahrradstraße zum Unterschleißheimer See – Foto: Helmut Göbel
Die letzte Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung war und ist ein Erfolg, weil wir die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Fahrradfahrer besser schützen. … Es ist nicht ein Gegeneinander, sondern ein Miteinander. Und wir müssen eben diejenigen besser schützen, die weniger Schutz um sich haben.
Damit liefert der Bundesverkehrsminister genau die Argumente, die die Grüne Stadtratsfraktion veranlasst hat, den Antrag erneut zu stellen.
In der Sitzungsvorlage für den Umwelt- und Verkehrsausschuss am 17.11.2020 erläutert die Fahrradbeauftragte der Stadt den Vorteil von Fahrradstraßen wie folgt:
„Die Einrichtung von Fahrradstraßen ist ein wichtiges Element für die Schaffung durchgängiger Radverkehrsnetze (Nationaler Radverkehrsplan 2020). Fahrradstraßen eignen sich nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) insbesondere für Hauptverbindungen des Radverkehrs mit hohem Radverkehrsaufkommen sowie außerorts insbesondere zur sicheren Führung von Routen des touristischen Radverkehrs auf schwach belasteten Straßen, sofern die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auch für den Kraftfahrzeugverkehr durchsetzbar ist.
Bereits im Herbst 2019 wurde die Einrichtung einer Fahrradstraße am Furtweg im Rahmen der Bereisung zur Zertifizierung der Stadt Unterschleißheim als Fahrradfreundliche Kommune seitens der Arbeitsgemeinschaft für Fahrradfreundliche Kommunen (AGFK e.V) als sinnvolles Mittel hervorgehoben, wenn sie sich in das Netzkonzept der Stadt einfügt“
Die detaillierte Stellungnahme der Fahrradbeauftragten ist zusammenfassend präzise wie eindeutig:
- Die Umwidmung zur Fahrradstraße wird der Nutzung des Abschnitts des Furtwegs als überörtliche Route des touristischen Radverkehrs gerecht.
- Die Umwidmung zur Fahrradstraße trägt dem Aspekt der Erhöhung der Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer Rechnung, sowohl für Fahrradfahrer als auch für Fußgänger.
- Die Umwidmung zur Fahrradstraße bietet eine kostengünstige (Zwischen)Lösung zur Radverkehrsförderung.

Schild Fahrradstraße
Die Schlussfolgerung der städtischen Fahrradbeauftragten lautet dann:
Insgesamt sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Fahrradstraße erfüllt, sodass die Einrichtung einer Fahrradstraße auf dem Abschnitt zwischen „Am Weiher“ und Unterschleißheimer See aus den genannten Punkten sowie aus den in der Stellungnahme aus dem Jahr 2019 genannten Punkten zu befürworten ist.
Dieser Darstellung folgte eine Mehrheit des Ausschusses. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der CSU und FB angenommen.
Selbstverständlich dürfen andere Fahrzeuge als Fahrräder die Fahrradstraße befahren, weil es durch ein Zusatzzeichen „Anlieger frei“ erlaubt wird. Anlieger und autofahrende Besucher des Sees werden also nicht ausgesperrt sondern müssen sich nur an die Regeln einer Fahrradstraße halten.
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