Der allgemeine Trend zu Schotterwüsten nimmt auch in Unterschleißheim permanent zu. Wir wollen dies im Interesse des Artenschutzes und einer größeren Artvielfalt vermeiden. Deshalb haben wir gemeinsam mit der ÖDP beantragt, dass die Stadtverwaltung prüfen soll, wie Schottergärten im Stadtgebiet Unterschleißheim vermieden werden können – und zwar sowohl in städtischen Anlagen, bei neuen Bebauungen, aber auch wie die Umgestaltung in bestehenden Siedlungen erreicht werden kann.
Steinwüsten sind für das Klima schädlich, weil sie die Hitzebildung in Sommern befördern und bei Regen Oberflächenwasser schlecht versickern lassen. Die bayerische Bevölkerung hat mit dem Volksbegehren deutlich gemacht, dass sie großen Wert auf Artenschutz und Artenvielfalt legt. Steingärten veröden das Gesicht bebauter Gebiete. Baukultur, wie Grüne und ÖDP sie auf allen Entscheidungsebenen anstreben, hat auch zum Ziel, Auswirkungen des Klimawandels zu begegnen und ökologische Belange zu berücksichtigen.
Der Münchner Merkur schreibt in seiner Ausgabe vom 26.09.2020: Dabei ist eigentlich schon per Bayerischer Bauordnung festgelegt, wie Freiflächen auszusehen haben. Nämlich: grün. In Artikel 7 steht, dass nicht überbaute Flächen „zu begrünen oder zu bepflanzen“ sind. Sind Schottergärten also eigentlich gar nicht erlaubt? „Das ist im Prinzip richtig“, sagt ein Sprecher des Bayerischen Bauministeriums. Doch, so betont er, es folgt ja ein Zusatz: „Soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen.“ Außerdem werde ein Großteil der Bauvorhaben in Bayern vereinfacht genehmigt, also nur auf Bauplanungsrecht, Abstandsflächen und die Satzungen der Gemeinde überprüft, fügt der Sprecher hinzu. Heißt: Ob die Freiflächen grün oder grau sind, interessiert im vereinfachten Verfahren schlichtweg niemanden.“
Einige Kommunen in Bayern, etwa die Städte Erlangen und Würzburg, haben aus diesem Grund bereits Verbote von Schottergärten erlassen. Erlangen hat dazu eine Freiflächengestaltungssatzung erstellt, in der explizit aufgenommen wurde: „Nicht zulässig sind insbesondere geschotterte Steingärten.“
Andere Bestandteile der Erlanger Freiflächengestaltungssatzung können auch für weitere sinnvolle Regelungen in Unterschleißheim übernommen werden. Auch wäre zu überlegen, ob die bereits mehrfach bestätigten Höhen-Begrenzungen z.B. von Mauern, Gabionen und Zäunen dort aufgenommen werden.
Jürgen Radtke
Stadtrat
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