Natur schützen

Blühwiesen

Wir haben Anträge zu Blühwiesen und zum Schutz der Wildbienen gestellt.
Wildblumen sollen mitten in der Stadt, z.B. auf Randstreifen, Verkehrsinseln oder öffentlichen Grünflächen angesät werden. Leider ist immer noch nichts umgesetzt. Die Fläche am Friedhof wartet noch.

Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen

Unsere Anregung aus 2013 bestimmte Landschaftsbestandteile wie

  • Schwebelbach
  • Teiche Riedmoos
  • Berglbach / Moosach
  • Feuchtwaldreste im Inhauser Moos
  • Lohwaldfragment an der Südlichen Ingolstädter Straße
  • Waldfläche / Feldgehölz an der Südlichen Ingolstädter Straße
  • Lohwaldreste bei Lohhof Süd
  • Offene Magerflächen Hartwiesen

unter Schutz zu stellen, wurde aufgenommen.

Aber leider ist noch nichts passiert. Die Stadt verweist auf das Landratsamt.

Baumschutzverordnung

Ausgelöst durch Befürchtungen, dass der bebaute Bereich Unterschleißheims immer weniger grün wird, verfolgten wir insbesondere diese Ziele mit unserem Antrag zur Anpassung der Baumschutzverordnung:

  • Sinn und Zweck einer Baumschutzverordnung sollen durch eine Ergänzung der Ziele verstärkt und verdeutlicht werden.
  • Zu schützende Baumarten sollen um bisher fehlende schützenswerte Arten ergänzt werden
  • Verbote zum Fällen von Bäumen sollen präzisiert und konkretisiert werden.
  • Ausnahmen sollen ergänzt werden, um die Bedürfnisse der Bevölkerung in konkreten Situationen bürgernäher zu erfüllen.
  • Der Baumschutz in Baugenehmigungsverfahren soll hier explizit festgeschrieben werden.
  • Ersatzpflanzungen auf eigenen Grundstücken sollen auch durch Obstbäume möglich werden und sonst in Abhängigkeit der zu fällenden Bäume konkret klassifiziert werden.

Leider wurde die wichtigste Änderung für den Baumschutz in Baugenehmigungen nicht angenommen. Die Stadt selbst hinkt mit Ersatzpflanzungen hinterher. 

Glyphosat

Wir beantragten, dass auf allen – voll oder auch nur teilweise – im städtischen Besitz befindlichen Flächen auf die Verwendung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat verzichtet wird. Kein echter Erfolg, weil Pachtverträge nicht geändert werden.

Keine Laubsauger und -bläser auf städtischen Grundstücken

Wir beantragten, dass auf allen – voll oder auch nur teilweise – im städtischen Besitz befindlichen Flächen auf die Verwendung von Laubsaugern und -bläsern aus ökologischen und Lärmschutz-Gründen verzichtet wird. Dazu werden sowohl die Stadtwerke als auch beauftragte Unternehmen verpflichtet.

Weiterhin sollte die Stadt Privatpersonen, Hausverwaltungen, Unternehmen und andere öffentliche Stellen über die negativen Auswirkungen der Laubsauger und -bläser auf Umwelt und Gesundheit informierenKein echter Erfolg für diesen so sinnvollen Antrag.

Pflege- und Entwicklungskonzept für Grünflächen

Angesichts von Klimawandel, Artensterben und immer weniger unbebauten Flächen müssen Grünflächen heute immer mehr Funktionen gerecht werden. Erholungsflächen können und sollen als blühende Wiesen auch für Insekten und Vögel von Bedeutung sein, mit ihren Hecken- und Baumstrukturen puffern sie die negativen Auswirkungen des Klimawandels ab (Windschutz, Schattenspender), als Frischluftschneisen werden sie für aufgeheizte Städte immer wichtiger. Sie erfüllen damit einen unersetzlichen Beitrag für die Aufenthaltsqualität in der Stadt.

Dementsprechend wird ein auf die geänderten Anforderungen abgestimmtes differenziertes Grünflächenpflege- und -entwicklungskonzept benötigt.

Vorgeschlagene Maßnahmen sind unter anderem:

  • Mährhythmus anpassen
  • Baum- und Gehölzpflanzungen, Linearstrukturen schaffen
  • Gewässerrandstreifen und Uferbereiche optimieren
  • Oberbodenabtrag zur Verbesserung der Artenvielfalt
  • Umgestaltung von Straßenbegleitgrün

Der Antrag wird noch bearbeitet.

 

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