Volksbegehren „Betonflut eindämmen“ steht rechtlich nichts im Weg

„Die Festlegung einer absoluten Flächenverbrauchsobergrenze ist das mildeste Mittel, um … die Flächenreduzierung im gewünschten Umfang sicherzustellen.“ Dieser Satz stammt aus einem Rechtsgutachten des Augsburger Rechtsprofessors Dr. Martin Klemt und ist Teil der gutachterlichen Zusammenfassung. Auftraggeber war der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses im Bayerischen Landtag, Erwin Huber (CSU), der damit einen Gesetzentwurf der Landtags-Grünen überprüfen ließ. Dessen Kernbestandteil – eine Höchstgrenze für den Flächenverbrauch von fünf Hektar pro Tag – ist Basis des von Grünen gemeinsam mit ÖDP und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) gestarteten Volksbegehrens „Betonflut eindämmen! Damit Bayern Heimat bleibt.“

Nach Durchsicht des Gutachtens ist aus Sicht des Bündnissprechers und Fraktionsvorsitzenden der Landtags-Grünen, Ludwig Hartmann, der Weg zum Volksbegehren „Betonflut eindämmen! Damit Bayern Heimat bleibt.“ frei. „So heimlich, still und leise, wie dieses Gutachten in Auftrag gegeben wurde, so erfreulich ist doch dessen Ergebnis“, freut sich Ludwig Hartmann. „Ich gehe deshalb davon aus, dass das Innenministerium nach dem Einreichen unserer 46.000 Unterschriften keine neuerliche verfassungsrechtliche Prüfung in Auftrag geben wird. Diese Hürde ist aus meiner Sicht genommen!“

Ludwig Hartmann verweist insbesondere auf einen Satz des Gutachters: „Gerade vor dem Hintergrund des staatlichen Schutzauftrags nach Art. 20a GG und mit Blick auf staatliche Selbstverpflichtungen zur Nachhaltigkeit darf der Landesgesetzgeber zugunsten zukünftiger Generationen dem Schutz von Boden und anderen Umweltmedien einen Vorzug vor der kommunalen Selbstverwaltung einräumen.“ Dem Bündnis gebe diese Einschätzung Rückenwind. „Wir wollen, dass auch künftige Generation noch in den Genuss von Bayerns Schönheit und einer intakte Umwelt kommen“, so Ludwig Hartmann. „Unser Volksbegehren ist der Schlüssel hierzu.“

 

Verwandte Artikel