In der letzten Woche wurde am östlichen Rand des Valentinsparks zwischen Feldstr. und Münchner Ring eine mehr als 2 Meter breite Schneise mit großem Gefährt gerodet, u.a. wurde auch ein der Baumschutzordnung unterliegender Baum gefällt.
Nach dem § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist seit 2010 bundesweit einheitlich festgelegt, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen.
Auch ein Entfernen von Hecken ist untersagt. In diesen Zeitraum fällt die Brut- und Nistzeit der Vögel, von denen viele ihre Nester in Hecken bauen. Sie genießen durch das Gesetz einen besonderen Schutz.
Deshalb hat unser Stadtrat Jürgen Radtke folgende Fragen an Herrn Dr. Reiter (Werkleiter der Stadtwerke) geschickt mit der Bitte zur Klärung in der Werkausschusssitzung am 28.3.:
- Wer hat diese Rodungsmaßnahme vorgenommen, waren es die Stadtwerke selbst oder ein Dienstleister?
- Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der entsprechenden Gesetzgebung?
- Wer beauftragt diese Maßnahmen?
Liegt eine generelle Auftragsvergabe der Stadtverwaltung (GB 50.2) vor oder sind das Einzelaufträge?
Wie hat diese in diesem Fall ausgesehen? - Wie erfolgt die Verrechnung der Dienstleistung zwischen Stadtwerken und Stadtverwaltung?
- Wie wird das Fällen zumindest eines unter die Baumschutzverordnung fallenden Baumes geregelt.
Holen sich die Stadtwerke dazu eine Genehmigung bei SG 54 Umwelt & Grünplanung ein, wie es die Baumschutzverordnung vorsieht?
Die zuständigen Stadtwerke haben wie folgt die Fragen beantwortet:
Die Arbeiten wurden auf Antrag der Eigentümergemeinschaft der dortigen Reihenhaussiedlung bereits Ende Februar durchgeführt, im März wurde nur noch der Mulch aufgetragen. Für den gefällten Baum wurde bereits eine Ersatzpflanzung vorgenommen.




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