Im Juni 2023 beantragten wir, die Verwaltung möge eine rasche Prüfung zur Erhebung einer kommunalen Steuer auf Einwegverpackungen durchführen. Damals hatte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden, dass Tübingen diese lokale Steuer erheben darf. Jetzt, am 23.01.2025, hat das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung bestätigt. Die Verwaltung und der Hauptausschuss hatten die Bearbeitung unseres Antrags bis zu dieser Entscheidung zurückgestellt. In Tübingen beträgt die seit Januar 2022 geltende Steuer 50 Cent für Einwegverpackungen, wie Becher und Teller, und 20 Cent für Einwegbesteck.
Uns ist bewusst, dass mit der Steuer der Kampf gegen immer größere Müllberge noch lange nicht vorbei ist. Die seit 1. Januar bundesweit geltende Mehrwegangebotspflicht für Essen und Getränke zum Mitnehmen ist ein guter erster Schritt. Aber es fehlen Anreize zur Nutzung von Mehrweg. Die kommunale Verpackungssteuer schafft diesen Anreiz.
Tübingen zeigt, wie gut das funktioniert: Seit der Einführung der Steuer ist der Einweg-Müll spürbar zurückgegangen und das Mehrwegangebot so umfangreich wie in keiner anderen deutschen Stadt. Der einfachste Weg für Unterschleißheim wäre, das Tübinger Modell zu übernehmen. Die Stadt könnte so mit ca. 200.000 € zusätzlichen Steuereinnahmen pro Jahr rechnen. Die Einnahmen aus der kommunalen Verpackungsabgabe können wir sehr sinnvoll als Ausgleich für die Aufwendungen der Stadtwerke einsetzen, die den Einweg-Abfall zum großen Teil entsorgt.
Jürgen Radtke, Stadtrat
Bündnis 90/Die Grünen






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