Aktuell gibt es eine Petition, die die „Sofortige Einstellung der kommunalen Parkraumüberwachung in Unterschleißheim“ fordert. Auslöser sind Strafzettel, die in der Bezirksstraße für zu langes Parken oder Parken ohne Parkscheibe ausgestellt wurden. Ist doch ganz normal, oder? Die Autofahrer müssen sich an die Regeln halten und warum sollte jemand länger als die erlaubten 2 Stunden parken müssen? Leider stellt sich heraus, dass Anwohner, Geschäftsinhaberinnen und Beschäftigte keine ausreichenden Möglichkeiten zum Parken haben und deshalb auf die Parkplätze in der Bezirksstraße angewiesen sind.
Die Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung wird seit Jahren immer wieder kontrovers diskutiert. Zuletzt in der Bürgerversammlung im April 2017. Mit knapper Mehrheit wurde vom Publikum der Antrag angenommen, noch einmal die Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung in Unterschleißheim zu prüfen. Am 12. September 2017 wurde mit den Stimmen der SPD, ÖDP und Bündnis/Die Grünen im Umwelt- und Verkehrsausschuss die kommunale Verkehrsüberwachung für den ruhenden und fließenden Verkehr in Unterschleißheim mehrheitlich gegen die Stimmen der CSU und Freien Bürger beschlossen.
Im Beschluss heißt es auch: „Die Einführung der kommunalen Verkehrsüberwachung wird nach Ablauf von zwei Jahren erneut im Umwelt- und Verkehrsausschuss zur Überprüfung und Beratung vorgelegt. Nach 18 Monaten soll eine Evaluierung der Resultate erfolgen. Hierbei ist auch die Akzeptanz der Unterschleißheimer Bürger einzubinden und zu berücksichtigen.“
Eine Überprüfung der Parkraumüberwachung scheint bereits jetzt notwendig. Unsere 3. Bürgermeisterin Brigitte Huber hat deshalb folgenden Antrag gestellt:
Für die Anwohner der Bezirksstraße, sowie für Beschäftigte der dort ansässigen Geschäfte und Firmen wird eine Parklizenz eingeführt. Die Verwaltung wird beauftragt ebenfalls zu prüfen, ob eine Parklizenz für die angrenzenden Straßen eingeführt werden soll.
Als Begründung führt Frau Huber an: „Die Parkplätze in der Bezirksstraße sind zum großen Teil auf zwei Stunden begrenzt. Mit Einführung der kommunalen Verkehrsüberwachung wird diese Regelung auch überprüft. Durch die reguläre Überprüfung wurde deutlich, dass die Parksituation und die Begrenzung der Parkzeit auf zwei Stunden für Anwohner und für die Beschäftigten der anliegenden Geschäfte und Firmen ein Problem darstellt.“
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