Umwelt- und Naturschutz bedeutungslos?

Die ehemalige Stadträtin und jetzige Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen Sandra Rosocha hatte einen Antrag gestellt zur „Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen gem. § 29 BNatSchG“ – das war im Oktober 2013! Einen weiteren Antrag hat sie gestellt auf „Unterschutzstellung von Naturdenkmälern gem. § 28 BNatSchG“ – im Februar 2014!

Die Anträge wurden im Stadtrat damals mehrheitlich zur Bearbeitung angenommen. Seitdem ist jedoch anscheinend nichts passiert. Nachfragen im Umwelt- und Verkehrsausschuss wie auch im Stadtrat wurden damit abgetan, dass die Vorgänge bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt liegen. Aus Kapazitätsgründen seien sie auf 2016 verschoben worden. Nach einer schriftlichen Anfrage an die Untere Naturschutzbehörde wurde uns nun aber vom Landratsamt mitgeteilt, dass diese Anträge gar nicht angekommen seien und daher nie bearbeitet wurden.

Uns stellt sich wirklich die Frage, welche Bedeutung der Umwelt- und Naturschutz für die Kommune hat. Sind die Anträge und Zugeständnisse nur Worte auf Papier?
Bereits im Landschaftsplan der Stadt Unterschleißheim vom 07.10.2010 wurde ein Maßnahmenkonzept festgehalten. Da kann man auf Seite 35 Absatz 11.1 die Absicht zur „Ausweisung von Geschützten Landschaftsbestandteilen“ nachlesen: „Die vorhandenen Biotopstrukturen stellen in Unterschleißheim wichtige, stark verinselte Lebensräume dar, die in der sonst intensiv genutzten Landschaft eine wertvolle Vernetzungs- bzw. Trittsteinfunktion für den Artenschutz erfüllen. Die hohe Bedeutung einiger dieser Biotope soll durch eine Ausweisung als Geschützter Landschaftsbestandteil gemäß Art. 12 BayNatSchG nachhaltig bewahrt werden. Im Vergleich zum Landschaftsplan von 1989, der eine große Anzahl von Landschaftsbestandteilen vorschlug, von welchen keiner realisiert wurde, wurde die Anzahl auf die
vordringlich zu erhaltenden Elemente beschränkt“. Die einzelnen Landschaftsbestandteile sind im Landschaftsplan konkret benannt und die Maßnahme wurde vollständig im Flächennutzungsplan dargestellt. Wozu hier noch externe Unterstützung durch ein Planungsbüro nötig sein sollte ist nicht nachvollziehbar.

Der Antrag auf „Unterschutzstellung von Naturdenkmälern“ wurde angeblich ebenfalls aus Kapazitätsgründen verschoben. Dabei ist auch dieses Thema bereits im Landschaftsplan von 2010 beschrieben auf Seite 36, Absatz 11.2 „Ausweisung wertvoller Einzelbäume als Naturdenkmäler“. Hier heißt es „Die Stadt Unterschleißheim ist generell arm an prägenden Großbäumen. Die wenigen noch vorhandenen Bäume sind zu erhalten. Eine Unterschutzstellung als Naturdenkmal gemäß Art. 9 BayNatSchG ist eine wichtige Maßnahme, um dieses Ziel zu erreichen.“ Die zu schützenden Bäume werden im Plan konkret aufgezeigt. Auch hier verstehen wir nicht, warum noch eine sukzessive Ermittlung der Naturdenkmäler im Stadtgebiet erfolgen soll und warum an eine externe Unterstützung gedacht wird und ein Planungsbüro beauftragt werden soll.

Wir erwarten, dass Bürgermeister und Stadtverwaltung endlich tätig werden und sich umgehend mit der Unteren Naturschutzbehörde in Verbindung setzen, damit diese Anträge realisiert werden.

Stadträtin Lissy Meyer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

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