Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde novelliert und ist seit 01.01.2021 in Kraft.
Es enthält auch Änderungen für Mieterstromprojekte.
Mieterstrom
Als Mieterstrom wird hier Strom bezeichnet, der mit PV-Anlagen auf Wohnanlagen oder Gewerbegebäuden erzeugt wird und dann Wohnungseigentümern, Mietern oder Gewerbemietern zur Verfügung gestellt wird.