Seit 01.01.2021 sind Solaranlagen bis zu 30 kWp vollständig von der EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Strom befreit.
Das gilt für neue und bestehenede Anlagen.
Damit entfällt der frühere bürokratische Aufwand.
Die neue Regelung entspricht jetzt dem Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe c der EU-Richtlinie 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
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