Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde novelliert und ist seit 01.01.2021 in Kraft.
Es enthält auch Änderungen für Mieterstromprojekte.
Eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses wird entweder von den Eigentümern, häufig aber wegen der aufwändigen Bürokratie von einem beauftragten Dienstleistungs- oder Energieversorgungsunternehmen betrieben.
Ein Leitfaden beschreibt verschiedene Betreibermodelle und erläutert die wichtigsten Begriffe:
Betriebskonzepte für PV auf Mehrfamilienhäusern
Lesen Sie hier, was sich in der neue EEG-Novelle geändert hat:
EEG-Novelle: Wichtige Änderungen im Überblick – Mieterstrom
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