Registrierung im Marktstammdatenregister

Zum 01.02.2021 endet nach 2 Jahren die Übergangsfrist für die Registrierung von PV-Bestandsanlagen im Marktstammdatenregister.

2 wichtige Informationen dazu:

  1. Marktstammdatenregister
  2. Verbraucherzentrale NRW

Laut Homepage des Marktstammdatenregisters https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR gilt:

„Das Marktstammdatenregister ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Es wird MaStR abgekürzt. Im MaStR sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Außerdem sind die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren. Das MaStR wird von der Bundesnetzagentur geführt.“

Die Verbraucherzentrale NRW e.V. schreibt auf Ihrer Homepage
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/marktstammdatenregister-besitzer-muessen-solaranlagen-und-co-anmelden-33124:

Ins neue Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen alle Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke eingetragen werden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Alle neuen Anlagen, die Strom erzeugen, müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme in das neue Marktstammdatenregister eingetragen werden.
  • Wenn Ihre Photovoltaikanlage schon im alten Anlagenregister gemeldet war und keinen Batteriespeicher hat, gilt eine weniger strenge Frist.
  • Wenn Sie Ihre Anlage nicht registrieren, drohen ein Bußgeld und der Verlust Ihrer EEG-Vergütung.

 

 

 

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